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Umweltschonender Betrieb der SAV!
02.01.2026
Die GSB beschließt das Jahr 2025 mit einem bemerkenswerten Leistungsausweis hinsichtlich des umweltschonenden, sicheren Betriebs der SAV-Anlage.
Die Emissionen von Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) werden auf Grundlage der 17. Bundesemissionsschutzverordnung hinsichtlich 9 festgelegter Parameter (z.B. Stickoxide, Quecksilber, Staub) periodisch und engständig kontrolliert (17. BImschV, §18). Dazu werden nach definierten Methoden alle 2 Minuten Messungen am SAV-Reingas vorgenommen. Aus diesen Einzeldaten wird der Durchschnittswert für ein Mess-Intervall von 30 Minuten errechnet ("1/2 h-Mittelwert"). Aus den 1/2-h-Mittelwerten wird der Durchschnittswert für das Kalenderjahr errechnet ("Jahres-Mittelwert"). Insgesamt ergeben sich so ca. 261.200 Kontroll-Daten zur Überwachung der Luft-Emissionen pro Jahr. In der 17. BImschV sind sowohl für die 1/2h-Mittelwerte als auch für den Jahres-Mittelwert Grenzwerte festgelegt, die vom SAV-Anlagenbetreiber einzuhalten sind (17. BImschV, §8). Die Emissionskontrollmessungen bei der GSB werden durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) behördlich überwacht.
Bei den Messungen zur Kontrolle von Luft-Emissionen der Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) der GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) war im gesamten Jahr 2025 keine Grenzwert-Überschreitung hinsichtlich eines 1/2h-Mittelwertes für die in der 17. Bundesemissionsschutzverordnung (17. BImschV) festgelegten Parameter zu verzeichnen.