AGB / AEB

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Baar-Ebenhausen, den 30.04.2025

Auf Grundlage des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) und der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern gewährleistet die GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH die sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Entsorgung der in Bayern anfallenden gefährlichen Industrieabfälle aus Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten.

Hierzu betreibt die GSB zwei Hochtemperatur-Verbrennungsanlagen (SAV) am Hauptsitz in Baar-Ebenhausen, vier Anlagen zur chemisch physikalischen Behandlung (CPB) von Flüssig-Abfällen sowie eine Deponie der Klasse III (SAD) zur Ablagerung von gefährlichen mineralischen Abfällen.

Die GSB ist den Grundsätzen integrer Geschäftstätigkeit verpflichtet und hat die entsprechende Erwartung auch an die Geschäftspartner des Unternehmens. Für die Geschäftspartner der GSB gelten daher die folgenden Regelungen („Verhaltenskodex der GSB für Geschäftspartner“).

Der „Verhaltenskodex der GSB für Geschäftspartner“ ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses der GSB mit ihren Geschäftspartnern und gilt in der jeweils veröffentlichten Fassung. Diese ist auf der GSB-Homepage einsehbar und per Download verfügbar. 

Die GSB behält sich vor, die Einhaltung des Verhaltenskodexes zu prüfen und dazu von ihren Geschäftspartnern Auskunft und Einsicht in relevante Vorgänge und Dokumente zu verlangen, die diese der GSB unverzüglich zugänglich zu machen haben.

Die Anforderungen dieses Verhaltenskodexes sollen auch innerhalb der Lieferkette eingehalten werden. Darauf sollen die Geschäftspartner bei ihren Vorlieferanten in geeigneter Weise hinwirken.

Der „Verhaltenskodex der GSB für Geschäftspartner“ verpflichtet die Geschäftspartner mit dem Eintritt in ein Vertragsverhältnis zur GSB. Schwerwiegende Verstöße gegen den „Verhaltenskodex der GSB für Geschäftspartner“ erlauben es der GSB, die gesamte Geschäftsbeziehung bzw. einzelne Verträge mit dem betreffenden Geschäftspartner zu beenden bzw. außerordentlich zu kündigen.

Einhaltung von Gesetzen

Die Geschäftspartner der GSB verpflichten sich, an jedem Ort ihrer Leistungserbringung die jeweilig einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen einzuhalten. Diese Verpflichtung darf nicht durch den Einsatz von Vertretern oder anderen zwischengeschalteten Stellen unterlaufen werden.

Genehmigungen/Erlaubnisse

Die Geschäftspartner der GSB haben sämtliche zur Erbringung ihrer Leistungen notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen und vorzuhalten.

Soziale Verantwortung

Die Geschäftspartner der GSB verpflichten sich, im Rahmen der Beschäftigungsverhältnisse mit seinen Mitarbeitern die Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
zu Arbeitszeiten und zur angemessenen Entlohnung einzuhalten. Jegliche Beschäftigung von Mitarbeitern oder Selbständigen durch Geschäftspartner der GSB, die nach den anwendbaren Gesetzen nicht mehr im Kindesalter sein dürfen, hat auf der freien Entscheidung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bzw. der Selbständigen zu beruhen. Die jeweils gültigen Altersgrenzen für die Beschäftigung von Minderjährigen sind einzuhalten.

Die Geschäftspartner der GSB respektieren das Recht auf Vereinigungs- bzw. Koalitionsfreiheit und die Mitgliedschaft in Gewerkschaften.

Korruptionsbekämpfung

Die Geschäftspartner der GSB haben angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Korruption zu treffen. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter oder von ihnen beauftragte Personen oder Organisationen keine persönlichen Vorteile oder Zahlungen fordern, anbieten, gewähren oder annehmen. In rechtmäßiger Art und Weise
erfolgte Zuwendungen inklusive Einladungen bleiben zulässig.

Umweltschutz

Die Geschäftspartner der GSB haben ihre Tätigkeiten möglichst umwelt- und ressourcenschonend auszuüben. Das gilt ebenso für die Auswahl der eingesetzten Stoffe
und Materialien sowie die angewandten Arbeitsweisen und Methoden. Reststoffe und Abfälle sind ordnungsgemäß und umweltschonend zu entsorgen. Sofern aus
einer Tätigkeit Umweltbeeinträchtigungen folgen, sind diese, soweit möglich, einzugrenzen und zu beseitigen. Die Einhaltung ökologischer Standards wie EMAS oder
ISO 14001 wird begrüßt.

Wettbewerb

Die Geschäftspartner der GSB haben die Regeln des fairen und lauteren Wettbewerbs einzuhalten und sich jeglicher wettbewerbswidriger oder kartellwidriger Handlungsweisen zu enthalten.

Datenschutz

Die Geschäftspartner der GSB verpflichten sich, deutsches Datenschutzrecht einzuhalten.

Geistiges Eigentum der GSB

Die Geschäftspartner der GSB verpflichten sich, geistiges Eigentum der GSB ausschließlich für die ihnen von der GSB zugestandene Geschäftszwecke zu verwenden.

Vertraulichkeit/Geheimhaltung

Die Geschäftspartner der GSB verpflichtet sich, die Ihnen im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung mit der GSB bekannt gewordenen Informationen vertraulich bzw. Betriebsgeheimnisse geheim zu behandeln.

Außenhandel/Sanktionen

Die Geschäftspartner der GSB haben die Ein- und Ausfuhr- sowie der Zollbestimmungen einzuhalten. Sie haben ferner die Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts zu beachten und insbesondere Sanktionen gegen Personen, Organisationen oder Staaten zu befolgen.

Überprüfung durch GSB

Die GSB ist berechtigt, die Einhaltung der Pflichten aus diesem Verhaltenskodex in angemessener Weise zu überprüfen.

Die Geschäftspartner der GSB verpflichten sich, ihr sie betreffende Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex unverzüglich mitzuteilen.

Werden Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex, die GSB betreffen, festgestellt, so sind diese unverzüglich abzustellen sowie die Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen. GSB ist bei Verstößen berechtigt, entsprechende Maßnahmen zu fordern. Bei schwerwiegenden Verstößen ist GSB zur außerordentlichen Beendigung der Geschäftsbeziehung berechtigt.