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SAV/CO₂-Abgabe

13.07.2026

Bayerischer Landtag – Antrag von CSU/FW auf Korrektur des BEHG (09.07.2026)

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Kunden,
 
In der EU sind Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) explizit nicht in den CO₂-Emissionshandel einbezogen, da sie primär eine Entsorgungs- und Schadstoffzerstörungsfunktion erfüllen und nur sehr nachrangig im Wettbewerb zur Energiegewinnung stehen. 

Auf Initiative der „Ampel-Regierung“ (SPD/GRÜNE/FDP) hat der Bundestag am 20.10.2022 beschlossen, von dieser EU-Maßgabe abzuweichen und in einem EU-weiten Alleingang, die Sonderabfallverbrennung in Deutschland ab dem 01.01.2024 in den nationalen CO₂-Emissionszertifikatehandel (nEHS) einzubeziehen. Seitdem verteuert die CO₂-Abgabe die SAV-Leistungen, aktuell auf der Grundlage von 65 EUR pro Tonne Sonderabfall – hinzu kommen Kosten zur Umsetzung des maßgeblichen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).  

Gespräche mit dem VBS-Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen und bayerischen Abgeordneten, v.a. mit den Mitgliedern des Umweltausschusses des Bayerischen Landtags auf der IFAT-Messe, zeitigen jetzt eine politische Initiative, diese Fehlentwicklung zu korrigieren. Bitte beachten Sie hierzu den beigefügten Antrag von CSU- und FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordneten vom 09.07.2026 zur Korrektur des BEHG.

Wir bedanken uns bei der CSU- und FREIE WÄHLER-Fraktion für den Entschließungsantrag und die Unterstützung unseres Anliegens. 
Mit Blick auf die vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 12.05.2026 beschlossene Novellierung des BEHG bitten wir den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung, diese wichtige Initiative auf Landes- und Bundesebene zu unterstützen. 

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