Hinweismeldung
GSB legt großen Wert darauf, sich in Ihrer Tätigkeit an alle dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften zu halten.
Wenn Sie einen Verstoß der GSB oder einer ihrer Mitarbeiter gegen geltende Regeln wahrnehmen oder auch nur Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, diese GSB mitzuteilen (Hinweise).
Jeder Hinweis wird vertraulich und sorgfältig behandelt. GSB sichert jedem Hinweisgeber zu, dass dieser keine Nachteile aus einem Hinweis ergeben. Dies gilt nicht, sollte der Hinweis missbräuchlich, z.B. in der Absicht, einen anderen zu schädigen, und wider besseres Wissen erfolgen.
Hinweise können - vorbehaltlich des gewählten Meldewegs – anonym erfolgen. Bitte beachten Sie, dass dies bei persönlichen oder telefonischen Meldungen sowie per E-Mail nicht uneingeschränkt gewährleistet werden kann.
Sofern die Möglichkeit der Antwort besteht, wird der Hinweisgeber über die Bearbeitung des Hinweises in geeigneter Form informiert.
Als Meldewege für Hinweise stehen zur Verfügung
- Vorgesetzte (für GSB-Mitarbeiter)
- Die Abteilung Recht und Liegenschaften (KRL) unter +49 8453 / 91-613 oder rechtsabteilung(at)gsb-mbh.de oder per Post an:
GSB Sonderabfall-Entsorgung GmbH
Abteilung Recht- und Liegenschaften (KRL)
Äußerer Ring 50
85107 Baar-Ebenhausen - Über die Meldestelle bei der Rechtsanwaltskanzlei avocado (Rechtsanwalt Markus Figgen und Rechtsanwältin Bianca Grewe, Spichernstraße 75-77, 50672 Köln).
- Formular Download
- Formular Upload
- Per E-Mail: hinweisgeberstelle.gsb(at)avocado.de
- Telefonisch: +49 221 29242095
Diese Regelungen dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.